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Motorradfahren mit Autoführerschein

Motorradfahrerin klatscht mit Autofahrerin ab

SO EINFACH GEHT’S: 125ER FAHREN MIT EINEM AUTOFÜHRERSCHEIN DER KLASSE B

Mit 16 darf man noch träumen. Zum Beispiel von einem A1 Führerschein, mit dem Du ein 125ccm Leichtkraftrad pilotieren darfst. Wem als Teenager das Budget für die Fahrerlaubnis und ein Bike fehlte, hat jetzt Grund zur Freude. Ab sofort dürfen erfahrene Autofahrer mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B auf eine 125er steigen. Alle Informationen, wie Du Dir den Traum vom Motorradfahren erfüllen kannst, liest Du hier.

Roller

Blut geleckt bei Tempo 45? Mit dem B196-Upgrade bist Du noch schneller unterwegs

Mit Deinem Autoführerschein der Klasse B darfst Du direkt Roller mit 50 Kubik fahren - mehr ging bisher nicht. Doch die neuste Gesetztesänderung bringt noch mehr Fahrspaß.
Mit dem Upgrade Deines Führerscheins auf die Klasse B196 darfst Du ein Leichtkraftrad der Klasse A1 mit bis zu 125 ccm und 11 kW Leistung fahren. Zur Bestätigung der Fahrerlaubnis wird auf Deinem Führerschein hinter der Klasse B "196" eingetragen und schon kannst Du losfahren.

Diese Voraussetzungen sind notwendig für das 125er Upgrade zum Autoführerschein (B196)

    Damit Du mit Deinem Autoführerschein auch 125er-Motorräder fahren darfst, musst Du mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Führerschein haben und zusätzlich noch Theorie- und Praxisstunden von insgesamt 13,5 Stunden absolvieren. Eine Prüfung bleibt Dir erspart.

THEORIE UND PRAXIS: DAS IST NÖTIG FÜR DAS UPGRADE ZUM MOTORRADFÜHRERSCHEIN

Glücklicherweise musst Du für die Schulung nur wenig Zeit einkalkulieren. Der theoretische Teil umfasst vier Doppelstunden á 90 Minuten, der praktischen Teil fünf Doppelstunden. Eine abschließende Fahrprüfung ist nicht notwendig, weder theoretisch noch praktisch. Bevor Du Dich in den Sattel schwingen darfst, steht dann nur noch ein Gang zur Behörde bevor. Zur Beantragung des B196 Führerscheins bei Deiner Führerscheinstelle benötigst Du ein aktuelles Passfoto und die Teilnahmebescheinigung Deiner Fahrschule. Bitte im Hinterkopf behalten: Zwischen der Schulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen!

 

DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM FÜHRERSCHEIN B196

Zwei Motorradfahrer legen sich in die Kurve
Neue Voraussetzungen B196
  • ZUSAMMENGEFASST: DAS IST JETZT NEU
  • seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
  • über 125 ccm gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen

 
UNSERE EMPFEHLUNG FÜR DEINE PRAXISSTUNDEN

Fazit:

Wer schon länger mit einem Motorrad liebäugelt, hat jetzt die Möglichkeit schnell und kostengünstig eine Maschine mit bis zu 125 ccm fahren. Bist du mindestens 25 und besitzt seit 5 Jahren einen Pkw Führerschein der Klasse B, kannst du deinen unerfüllten Wunsch vom eigenen Motorrad endlich in die Tat umsetzen. Der gesamte Prozess von der verpflichtenden und notwendigen Schulung, bis zur Ausstellung deines Führerschein B196 ist erfreulich unbürokratisch und benötigt nur wenig Zeit.

TIPP

Anfänger zu sein ist in der Biker Szene nicht unbedingt ein Makel: Triffst du während der Fahrt auf einen anderen Motorradfahrer, grüß ihn mit der erhobenen linken Hand – natürlich nur wenn, du es dir schon zutraust.

Faktencheck 125er: alles was Du wissen musst nochmal im Video

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