Italien für Motorradfahrer
La dolce vita is nicht mehr – zumindest sind die Italiener knüppelhart geworden, wenn es um die Ahndung von Verkehrssünden geht. Besonders Motorradfahrer haben hier nichts mehr zu lachen, denn die Italienische Regierung hofft, mit den teilweise drastischen Strafen die Unfallstatistiken für Zweiradfahrer senken zu können. Eines ist klar: Wer in Italien fährt, der fährt lieber richtig. Wer aber kein Problem hat, sich an Verkehrsregeln zu halten, findet in Italien wunderschöne Landschaften und viele lohnenswerte Strecken… Bella Italia ist in jedem Fall eine Reise wert!
Motorradfahren in Italien: Das sind die wichtigsten Regeln und Vorschriften
Maut?
Auf praktisch allen Autobahnen sind hier Mautgebühren fällig, immer abhängig von der Länge der gefahrenen Strecke. Gezahlt wird bar, per Kreditkarte oder auch mit der VIA-Card, einer Art Prepaid Karte für Mautgebühren, die man zum Beispiel über seinen Automobilclub bekommen kann. Aber Vorsicht: Überleg Dir gut, in welcher Schlange Du Dich an der Mautstation einordnest, denn das Wenden oder Zurücksetzen kann richtig teuer werden. Bis zu 6000 € Bußgeld, Fahrverbot oder sogar die Stilllegung des Fahrzeuges kann im Ernstfall auf Dich zukommen
Geschwindigkeit?
Innerorts gilt ein Tempolimit von 50 km/h, Außerorts 90 km/h. Auf Schnellstraßen kann man auch 110 km/h fahren. Auf Autobahnen gilt im Normalfall eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130, wenn explizit ausgeschildert auch mal 150 km/h.
Warnwestenpflicht?
Als Motorradfahrer bist Du von der Warnwestenpflicht nicht betroffen. Im PKW musst Du aber eine dabei haben, falls es mal außerhalb der geschlossenen Ortschaften zu Unfällen kommen sollte. Dann nur mit Warnweste auf die Fahrbahn!
Beleuchtung?
Auch tagsüber müssen sämtliche Fahrzeuge mit Abblendlicht fahren, zumindest gilt das auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften. Motorräder und Mopeds fahren überall mit Licht.
Helmpflicht?
Ja, für Fahrer und Beifahrer! Gilt natürlich auch für Trikes und Quads. Ohne Helm kann es ganz schön teuer werden, oder auch zur Beschlagnahmung des Motorrades führen. Zugelassen sind dabei alle Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
Promillegrenze?
Allgemein gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille, Fahranfänger müssen allerdings ganz auf Alkohol (oder aber aufs Motorrad- bzw. Autofahren) verzichten: hier gilt 0 Promille. Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug enteignet.
Parken?
Generell darf überall da geparkt werden, wo weiße Streifen den Bordstein markieren: Hier ist das Parken umsonst, während an Randsteinen mit blauen Streifen Gebühren anfallen. Verboten ist es, an den schwarz-gelben Streifen zu parken.
Besonderheiten?
Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Maschinen mit einen Hubraum von über 149 ccm fahren. Auch Motorrad-Gespanne bis 249 ccm haben hier Fahrverbot. Außerdem solltest Du beachten, dass Du immer schön ordentlich auf dem Bike sitzt – denn wer zum Beispiel nicht beide Hände am Lenker hat, riskiert saftige Strafen. Ebenso ungern wird es gesehen, wenn man beim Starten mal kurz mit dem Vorderrad abhebt – da wird dann schon mal das Motorrad einfach einkassiert.