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Motorradfahrer trägt einen Helm

Helmpflicht auf dem Motorrad – was gilt?

Motorrad fahren ohne Helm kann teuer und gefährlich werden

Wenn im Frühling Sonne und wärmere Temperaturen locken, zieht es auch in Scharen die Motorradfahrer auf die Straßen. Interessant ist es dabei zu sehen, wie unterschiedlich die Fahrer auf ihren Krafträdern mit dem Thema Sicherheit umgehen. Während die einen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die notwendige Schutzausrüstung achten, sind andere leider weniger achtsam und nehmen ohne Motorradhelm und Co. am Straßenverkehr teil. Dass dies nicht nur bei schwierigeren Straßenverhältnissen eine extreme Gefährdung der Gesundheit ist und es bei einem Unfall für Fahrer, Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu schweren Verletzungen führen kann, ist wahrscheinlich jedem Motorradfahrer bekannt.

Aber wie schaut es denn mit dem Thema Helmpflicht im Straßenverkehr aus? Darf man ohne Helm überhaupt Motorrad fahren? Gibt es Unterschiede in den verschiedenen Kantonen? Und droht eine Strafe, wenn das Motorrad ohne Helm gefahren wird? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Helmpflicht auf dem Motorrad beantworten wir Dir in diesem Ratgeber!

Gibt es eine Helmpflicht fürs Motorrad?

Ja, bei der Fahrt mit dem Motorrad ist der Helm Pflicht! Laut § 3b Absatz 1 VRV gilt die Helmpflicht für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und offenen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.

Ausnahmen von der Helmpflicht gelten nur, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sind. Da bei zweirädrigen Krafträdern keine Sicherheitsgurte vorhanden sind, ist diese Ausnahmegenehmigung für Motorradfahrer hinfällig.

Seit wann gibt es die Helmpflicht fürs Motorrad?

Schon seit 1981 ist in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes als verpflichtend festgeschrieben. Dabei definiert der § 3b Absatz 1 VRV, in welcher Form und für welche Fahrzeuge diese Pflicht zu befolgen ist.

Kann die Helmpflicht ausgesetzt werden?

Ausnahmegenehmigung bei der Helmpflicht erteilt werden kann. Diese werden im § 3b Absatz 1 VRV festgelegt und beruhen meist auf medizinischen Gründen, welche mittels eines ärztlichen Attests beglaubigt werden müssen.

Für gewöhnlich wird diese Ausnahme auf ein bis drei Jahre befristet, bevor überprüft wird, ob die Umstände für die Genehmigung weiterhin bestehen. Ist eine Veränderung des auslösenden Gesundheitszustandes nicht mehr absehbar, genehmigt die Behörde meist aber eine unbefristete Ausnahmegenehmigung. Der Fahrer kann so nicht mehr mit einem Bußgeld für das Missachten der Helmpflicht auf dem Motorrad belegt werden.

TIPP:

Das Tragen einer Brille befreit Dich nicht von der Helmpflicht! Schau bei diesem Ratgeber vorbei, wenn Du wissen möchtest, welche Helme sich am besten für Brillenträger eignen.

Motorradfahrer trägt einen Motorradhelm, da in Deutschland schon seit 1976 die Helmpflicht besteht.

Bußgeldkatalog bei Verstoß gegen die Helmpflicht

Da auf dem Motorrad ohne Helm zu fahren nicht legal ist, droht bei Verstoß gegen die Helmpflicht ein Bußgeld von CHF 60. In bestimmten Härtefällen führt die Strafe sogar zu Punkten im Strafregister in Flensburg. Wie genau der Bußgeldkatalog aufgeschlüsselt ist, kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen.

Übrigens: Die Helmpflicht und das damit verbundene Bußgeld gilt in allen Schweizer Kantonen gleichermaßen!

Verstoß
Bußgeld
Punkte
Ein Kind ohne Helm befördert
60 Euro
1
Keinen (geeigneten) Helm getragen
CHF 60 (DE: € 15 / AT: € 35)
0
Mehrere Kinder ohne Helm befördert
CHF 60 (DE: € 70 / AT: € 35)
1

Motorrad fahren ohne Helm als Fahranfänger – B-Verstoß droht!

Natürlich steht auch für Fahranfänger das Motorradfahren ohne Helm unter Strafe. Der Verstoß gegen die Helmpflicht führt zum oben aufgeführten Bußgeld und zählt innerhalb der zweijährigen Probezeit als sogenannter B-Verstoß. Wo ein einzelner B-Verstoß noch keinen Einfluss auf die Probezeit hat, führen zwei solcher Verstöße zu einer weitreichenderen Strafe:

  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
  • Bei zwei weiteren B-Verstößen: schriftliche Verwarnung
  • Wiederum zwei weitere B-Verstöße: Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist
Eine Fahranfängerin setzt ihren Motorradhelm auf, um die Helmpflicht zu erfüllen.

Auf welchen Fahrzeugen ist der Schutzhelm Pflicht?

Die Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes beschränkt sich nicht nur auf klassische Motorräder, sondern gilt laut VRV für alle motorisierten, nicht überdachten Zwei-, Drei und Mehrräder, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h aufweisen. Somit gilt die Helmpflicht auch für Fahrer und Beifahrer eines Mofas, Rollers, Choppers, Trikes und Quads. Bei einem Trike kann die Helmpflicht entfallen, wenn eine zulässige Rückhalteeinrichtung – sprich ein Sicherheitsgurt – vorhanden ist. Trotzdem empfiehlt es sich auch dabei einen Motorradhelm zu tragen, da auch das Trike bei einem Unfall keinen ausreichend schützenden Käfig bietet.

Welche Motorradhelme sind laut VRV erlaubt?

Die VRV schreibt vor, dass ein Motorradhelm geeignet sein muss. Am ehesten können sich Motorradfahrer an der europäischen Norm für Motorradhelme, der ECE-Norm 22-05, orientieren. Schutzhelme mit diesem Prüfsiegel entsprechen ausreichenden Sicherheitsstandards und werden gemeinhin als geeignet angesehen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines ECE-zertifizierten Helmes existiert in Deutschland nicht; In Österreich und der Schweiz besteht allerdings die Pflicht, einen ECE-zertifizierten Helm zu tragen.

Aber welche Helme sind nun zugelassen? Letztlich können Motorradfahrer frei zwischen Integralhelmen, Jethelmen, sowie Klapphelmen und Crosshelmen wählen. Nicht geeignet sind die sogenannten Braincap-Helme, da sie bei einem Unfall nicht ausreichend den Stirn- und Nackenbereich schützen können.

Solltest Du unsicher beim Kauf Deines neuen Helmes sein, zeigen wir Dir in diesem Ratgeber, welcher Helm am besten zu Dir passt!

Dank Helmpflicht auf dem Motorrad ist dieser Motorradfahrer sicher unterwegs.

Gilt die Helmpflicht fürs Motorrad nur in der Schweiz?

Nein, die Helmpflicht gilt ohne Ausnahme in jedem Land der Europäischen Union gleichermaßen. Allerdings variieren die Auslegung dieser Pflicht, die Höhe der Strafe bei Verstößen im Straßenverkehr und die Anforderungen an die Schutzhelme von Land zu Land. Bei der Helmwahl können sich Besitzer von Motorrädern und Trikes prinzipiell aber auf die europaweit anerkannte ECE-Normierung verlassen. Informiere Dich trotzdem vor einem Motorradtrip ins Ausland gut, wie die Helmpflicht im Reiseland definiert ist.

Übrigens: Bei einem Roadtrip entlang der Sehnsuchtsstraßen der Vereinigten Staaten verändert sich die Gesetzgebung in Sachen Helmpflicht von Bundesstaat zu Bundesstaat! Hier gilt besondere Aufmerksamkeit, um nicht mit dem US-amerikanischen Bußgeldkatalog Bekanntschaft zu machen!

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