Allgemeine Geschäftsbedingungen für die POLO FahrschulCard
1. VERTRAGSPARTNER, ZWECK, TEILNAHME
1.1 Das Vertragsverhältnis über eine „POLO FahrschulCard“ kommt zwischen der POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen (im Folgenden „POLO“) und der Fahrschule (im Folgenden „Fahrschule“) zustande.
1.2. POLO und die Fahrschule vereinbaren hiermit eine Zusammenarbeit in der Weise, dass die Fahrschule POLO bei der Erschließung neuer Kundenkreise und POLO die Fahrschule bei der Bedarfsdeckung für die Ausbildung von Fahrschülern unterstützen wird.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
2.1 Mit Ausfüllen des Formulars (abrufbar unter polo-motorrad.com/fahrschulen), der Beifügung einer Kopie des Fahrlehrerscheins und anschließendem Versand der Dokumente per Email an service@polo-motorrad.com oder postalisch an POLO Motorrad und Sportswear GmbH, gibt die Fahrschule ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über eine „POLO FahrschulCard“ ab. Mit Übermittlung des Angebots erklärt die Fahrschule, dass sie diese Vertragsbedingungen akzeptiert und in ihr Angebot aufgenommen hat.
2.2 POLO kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer „POLO FahrschulCard“ annehmen. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
3. RECHTE UND PFLICHTEN VON POLO
3.1 Durch Vorlage der „POLO FahrschulCard“ vor Bezahlung wird der Fahrschule in den POLO Stores oder bei Versandbestellungen ein Rabatt von 20% des jeweils gültigen Bruttoverkaufspreises gewährt. Der Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen.
3.2 POLO wird der Fahrschule nach Vertragsabschluss zunächst jeweils 25 an Fahrschüler auszugebende Starterhefte und Bonushefte mit einem Rabatt im Wert von 20% aushändigen.
3.3 POLO stellt der Fahrschule für die Verteilung in ihren Geschäftsräumen unentgeltlich weitere Starter und Bonushefte zur Verfügung, welche gesondert telefonisch unter 02165 / 8440 400 oder per E-Mail an service@polo-motorrad.com angefordert werden können.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DER FAHRSCHULE
4.1 Die Fahrschule wird in ihren Geschäftsräumen das
• von POLO überlassene Starterheft auslegen und
• von POLO überlassene Bonushefte an ihre Fahrschüler (Klasse AM, A1, A2 und A) verteilen.
Die Bonushefte gewähren dem jeweiligen Fahrschüler einen Nachlass i. H. v. 20% des im jeweils gültigen Angebot von POLO angegebenen Bruttoverkaufspreises bei ihrem Einkauf. Die Fahrschule verpflichtet sich, die von POLO erhaltenen Bonushefte nur bei Neuanmeldung von Motorradfahrschülern auszuhändigen. Jedem Fahrschüler darf nur ein Bonusheft ausgehändigt werden.
4.2 Neu zu verteilende Bonushefte sowie die Starterhefte - soweit nachweisbar an Berechtigte verteilt - können jederzeit von POLO angefordert werden (vgl. 3.3.).
4.3 Die Fahrschule verpflichtet sich, alle aufgrund der „POLO FahrschulCard“ rabattiert erworbenen Artikel lediglich für den Betrieb der eigenen Fahrschule bzw. den Eigenbedarf zu verwenden.
4.4 Die Weitergabe von aufgrund der „POLO FahrschulCard“ rabattierten erworbenen Artikeln an Dritte durch die Fahrschule ist untersagt.
4.5 Die Fahrschule verpflichtet sich, die „POLO FahrschulCard“ sorgfältig aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.
4.6 Der Verlust der „POLO FahrschulCard“ ist POLO unverzüglich mitzuteilen. Die „POLO FahrschulCard“ wird sodann umgehend gesperrt. Soweit der Fahrschule kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Der Beweis hierfür obliegt der Fahrschule.
4.7 Die Fahrschule wird darüber hinaus die Interessen von POLO in sonstiger Weise fördern (durch Empfehlung etc.).
5. POLO CLUB-PUNKTESYSTEM FÜR POLO FAHRSCHULCARDS
5.1 Jeder Inhaber der „POLO FahrschulCard“ erhält automatisch die erworbenen POLO Club-Punkte auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Die Gutschrift auf dem Clubkonto erfolgt nach Vorlage der „POLO FahrschulCard“ beim Einkauf vor dem Bezahlvorgang. Bei Versäumnis der Vorlage hat der „POLO FahrschulCard“-Inhaber 6 Kalenderwochen ab Kaufdatum unter Vorlage des Kassenbons die Möglichkeit der Nachbuchung. Bei Einkäufen per Bestell-Hotline, E-Mail, oder per Fax muss die Kundennummer zwingend genannt oder im Login-Bereich eingetragen werden, damit POLO Club-Punkte gutgeschrieben werden können. Hierbei erfolgt die Gutschrift auf das Kundenkonto automatisch.
5.2 Für jeden umgesetzten Euro (brutto) in einem POLO Store oder im Versand erhält der „POLO FahrschulCard“-Inhaber 4 Club-Punkte auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. 1 POLO Club-Punkt hat hierbei einen Wert von 0,01 EUR. Die POLO Club-Punkte Gutschrift erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Kauf.
5.3 POLO vergibt an jeden erstmalig neu angemeldeten Kunden des Bonus-Programms ein Startguthaben von 500 POLO Club-Punkten.
6. POLO CLUB-ABRECHNUNG
6.1 Ab Erreichen eines Punktestandes von 1.000 Club-Punkten kann der „POLO FahrschulCard“-Inhaber sein Guthaben auf seinen nächsten Einkauf anrechnen lassen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
6.2 Bei Kunden mit weniger als 1.000 Club-Punkten bleiben die gesammelten Punkte für 24 Monate ab dem Datum der Gutschrift erhalten.
6.3 Alle Punkte, die älter als 24 Monate sind, werden fortlaufend zum letzten Tag desjenigen Kalendermonats vom Kundenkonto gelöscht, in den der Ablauf der Frist fällt.
6.4 POLO übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität des Club-Punktestandes.
7. STORNIERUNG DER PUNKTE
7.1 Bei Rücktritt vom Kaufvertrag, bei Widerruf des Kaufvertrags, bei Rückgabe der Kaufsache sowie bei Vertragsaufhebung werden bereits registrierte Club-Punkte wieder storniert. Ebenfalls kann POLO bei Fehlbuchungen oder in Folge Missbrauchs angerechnete Club-Punkte stornieren.
7.2 Bei Löschung des Kundenkontos, gleich aus welchem Grund, verfallen alle erworbenen Ansprüche. Nicht eingelöste Club-Punkte werden gelöscht.
8. MITTEILUNGSPFLICHTEN
Änderungen des Namens, der Firmenbezeichnung, der Adresse, des Firmenbestandes, Eigentümerwechsel, Wechsel der Rechtsform, Schließung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.
9. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG
Diese Vereinbarung, bzw. die „POLO FahrschulCard“ haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Sofern die Vereinbarung nicht 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird, verlängert sich die Gültigkeitsdauer um jeweils 1 Jahr. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung oder Missbrauch der „POLO FahrschulCard“ ist POLO zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Fahrschule der Verpflichtung zur Verteilung des Werbematerials nicht entsprechend nachkommt. Bei Verstoß gegen einzelne Kartenbedingungen (Missbrauch) behält sich POLO vor, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen und ausgestellte Karten zu sperren und/oder einzuziehen.
10. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
10.1 Die Beziehungen zwischen POLO und der Fahrschule unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
10.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird - sofern zulässig - Mönchengladbach vereinbart.
11. DATENSCHUTZ
11.1 Für die Gewährung und Abrechnung sämtlicher „POLO FahrschulCard“-Leistungen werden seitens POLO personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist die Vertragserfüllung gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Die personenbezogenen Daten der Fahrschule werden selbstverständlich vertraulich behandelt und streng zweckgebunden verarbeitet.
11.2 Ferner nutzt POLO die E-Mail-Adressen der „POLO FahrschulCard“-Inhaber für werbliche Zwecke. Diese Verarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UWG. Das berechtigte Interesse von POLO liegt in der einfachen und günstigen werblichen Ansprache. Fahrschule hat jederzeit das Recht, der Nutzung der E-Mail-Adresse für diese Zwecke unter datenschutz@polo-motorrad.de zu widersprechen.
11.3 Sofern die Gewährung der Sondervorteile der Kooperationspartner von POLO die Weitergabe von Namen und Adresse des „POLO FahrschulCard“-Inhabers an die jeweiligen Partnerfirmen erforderlich macht, erfolgt dies zur Vertragserfüllung gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Eine Übermittlung außerhalb der EU findet dabei nicht statt und ist auch nicht geplant.
11.4 Weitere Informationen zum Datenschutz (Rechte der Betroffenen, Speicherfristen, Übermittlung von Daten, Datenschutzbeauftragter, zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten Sie in der ausführlichen Datenschutzerklärung von POLO unter: www.polo-motorrad.com/de-de/datenschutzerklaerung-0106.